Es ist vollbracht …

… und die „Stiftung Rittergutskirche Kleinliebenau“ ist vom Freistaat Sachsen anerkannt worden. Dies wurde uns am 10. April 2018 beurkundet.

Die „Stiftung Rittergutskirche Kleinliebenau“ ist nun Eigentümer von Kirche, Herberge und Grundstück und ist für die Bewahrung derselben verantwortlich.
Stiftungsgründer sind Henrik Mroska und der Kultur-und Pilgerverein Kleinliebenau als Treuhänder der bisherigen unselbständigen Stiftung.
Vertreten wird die Stiftung durch den von den Gründern berufenen Stiftungsvorstand mit Gudrun Matschenz  als Vorsitzender sowie Jürgen Vetter und Henrik Mroska. Von diesen Gründern wurde der Stiftungsrat mit Steffen Witt als Vorsitzendem sowie Holger Simmat und Siegfried Adaschkiewitz als Leitungsgremium der Stiftung für fünf Jahre berufen.

Der Kultur- und Pilgerverein Kleinliebenau e.V. hat grundsätzliches Nutzungsrecht für die gesamten Räumlichkeiten einschließlich der Pilgerherberge. Die Betreuung der Pilger sowie die kulturelle Ausgestaltung obliegt ausschließlich dem Kultur- und Pilgerverein.
Unsere Stiftung bekennt sich zu den Grundsätzen guter Stiftungspraxis, welche vom Bundesvorstand für Stiftungen dokumentiert wurden.

Für Mehr schaut bitte auf unsere Stiftungsseiten, klickt Euch durch die Inhalte von Satzung, Stifterbrief, Unterstützung und Patronatstitel. Hierin wird alles Wichtige mitgeteilt.

An dieser Stelle möchten wir noch einmal kurz und knapp auf die vielfältigen Möglichkeiten der Unterstützung der „Kulturpilger“ als Verein und Stiftung hinweisen, ohne die keine Vereins- und Stiftungsarbeit möglich ist:
Spenden für den Verein als Spender, Sponsor oder Pate
• Spenden für die Stiftung (Verwendungszweck „Spende für Stiftung“, für die Absicherung der laufenden Stiftungsarbeit einschließlich notwendiger Reparaturen am Bauwerk)
Zustiftung  (Verwendungszweck „Zustiftung“ zur Erhöhung des Grundvermögens)

LVZ_20180525LVZ am 25.05.2018, Text: Roland Heinrich, Foto: Michael Strohmeyer