Satzung

Unsere Stiftung bekennt sich zu den Grundsätzen guter Stiftungspraxis, welche vom Bundesvorstand für Stiftungen dokumentiert wurden.
Unsre Satzung spiegelt das Handeln nach diesen Grundsätzen wider.

Stiftungszweck und Gemeinnützigkeit

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Zweck der Stiftung ist die Heimatpflege und Heimatkunde, die Erhaltung des kirchlichen Bauwerks und die Unterstützung des Kultur- und Pilgervereins, der seinerseits ausschließlich kulturelle, kirchliche und soziale Zwecke verfolgt.
Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.

Leitungsorgane der Stiftung

Stiftungsgründer sind Henrik Mroska und der Kultur-und Pilgerverein Kleinliebenau als Treuhänder der bisherigen unselbständigen Stiftung.
Von diesen Gründern wurde das Leitungsgremium der Stiftung für fünf Jahre berufen:

Stiftungsvorstand:
Gudrun Matschenz, Vorsitzende
Jürgen Vetter
Henrik Mroska

Stiftungsrat:
Steffen Witt, Vorsitzender
Holger Simmat
Siegfried Adaschkiewitz

Information zur Grundausstattung unserer selbständigen Stiftung

Der Vermögensstock der Stiftung besteht aus

  • der zugestifteten Immobilie „Rittergutskirche“ mit dem dazugehörenden Grundstück und allen darauf befindlichen baulichen Einrichtungen und
  • einem Grundvermögen in Höhe von 30.000 €, welches im Bestand erhalten bleiben muss. Nur die Erlöse daraus können zur Werterhaltung eingesetzt werden.
  • Des Weiteren wurde vom Treuhänder auf das Stiftungskonto Bargeld in Höhe von 800,- € umgebucht, das zur Absicherung der laufenden Stiftungsarbeit verwendet werden kann.

Bei den gegenwärtigen Zins- und Anlagenbedingungen möchten wir natürlich gern vorrangig dieses verfügbare Stiftungskonto (z.B. für Reparaturen) auffüllen, bevor eine weitere Aufstockung des Grundvermögens durch Zustiftungen erfolgt. Wir rechnen diesbezüglich sehr mit Ihrem Verständnis und mit den entsprechenden Vermerken auf Ihrer Überweisung.

Nutzungsrechte

Der Kultur- und Pilgerverein Kleinliebenau e.V. hat grundsätzliches Nutzungsrecht für  die gesamten Räumlichkeiten für alle Veranstaltungen, die dem Stiftungszweck dienen und den Satzungen des Vereins und der Stiftung entsprechen. Dieses Nutzungsrecht bezieht sich auch auf die Pilgerherberge, die Betreuung der Pilger obliegt ausschließlich dem Kultur- und Pilgerverein.
Das Grundstück kann ferner für Familien- und Trauerfeiern von den Stiftern und Zustiftern der hier beschriebenen Stiftung und deren Angehörigen, den Mitgliedern des Kultur- und Pilgervereins und deren Angehörigen sowie von Bewohnern der Orte Kleinliebenau und Dölzig genutzt werden. 
Dies ist mit Nutzungsgebühr und Betreuung seitens des Kultur- und Pilgervereins vertraglich zu vereinbaren.

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