Zehn Prinzipien im Kleinliebenauer Refugium
Prinzip 1
Die Unterkunft ist nur für Pilger, die sich mit einem Pilgerausweis legitimieren können, möglich. Reservierungen
sind im Kleinliebenauer Refugium grundsätzlich ausgeschlossen. Die Zuteilung der Schlafplätze erfolgt nach Ankunft. Es
gibt vier Matratzen. Weitere Fußbodenplätze können mit mitgebrachter Matte genutzt werden - Raum ist in der kleinsten
Hütte. Das Refugium ist für die einmalige Übernachtung von Pilgern gedacht, außer Sie sind krank oder andere äußere
Umstände (z.B. extremes Wetter) sprechen gegen eine Weiterreise am nächsten Morgen.
Prinzip 2
Da unser Refugium von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern betreut wird, finden Sie in unserem Schaukasten am
Quartier eine Beschreibung, wie Sie an den Herbergsschlüssel gelangen. Unsere Herbergsbetreuer lassen den Pilger ein
und zeigen ihm alle Gegebenheiten. Nachtruhe herrscht generell ab etwa 21 Uhr, d.h. danach sind die Herbergseltern als
"Schlüsseldienst" nicht mehr ansprechbar. Am nächsten Tag um spätestens 9 Uhr müssen alle die Pilgerherberge verlassen
haben. Abweichungen in An- und Abreisezeit müssen individuell abgesprochen werden.
Prinzip 3
Jeder Pilger benötigt einen eigenen Schlafsack und eine – dünne – Matte (letztere ist unter hygienischem Aspekt auf die
Matratze zu legen). Der Schonbezug der Matratzen wird von uns turnusmäßig gewaschen.
Prinzip 4
Hunde (und andere Tiere) können wir in unserem Quartier leider nicht dulden. Dieses Verbot ist aus hygienischen
Belangen notwendig. Pilger mit Hund können auf dem Campingplatz Kleinliebenau im Zelt unterkommen. Wir müssen hier aber darauf aufmerksam
machen, dass auf dem gesamten Campingplatz der Leinenzwang sehr streng gehandhabt wird, das heißt, auch in der
Nacht der Hund nicht freigelassen werden darf. Sollten Sie mit Esel oder Pferd unterwegs sein, können Sie auf Nachfrage in Gutshofstraße Nr. 10 für eine Nacht einen
Platz auf der Weide bekommen.
Prinzip 5
Wir bitten um schonenden Umgang mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung. Wir als Verein sind darauf angewiesen,
da das Quartier in vielfacher Nutzung steht. Auch wir wollen den Pilger nicht als Last sehen, sondern ihn in guter
Erinnerung behalten. Deshalb bitte die "Pilgerordnung" beachten, die im Refugium aushängt. Insbesondere bitten wir
darum, Energie und Wasser zu sparen und Abfall zu vermeiden bzw. in die bereitstehenden Behälter zu entsorgen. Das
Gespräch ist unbedingt zu suchen, wenn Gegenstände oder Räume zu Schaden gekommen sind.
Prinzip 6
Für die Benutzung des Pilgerquartiers wird um eine Spende gebeten. Als Richtwert auf dem ökumenischen Pilgerweg
gelten 5 €. Die Spende soll Zeichen der Dankbarkeit für die erbotene Gastfreundschaft sein. Auch die Kleinliebenauer
Herberge hat laufende Kosten im Jahr - Wasser/Abwasser, Strom, Entsorgung – zeigen Sie sich darum
spendabel (zum Vergleich: Übernachtungen für Pilger kosten in Spanien im Schnitt bis zu 7
€ pro Person und Nacht, in Frankreich liegt der Preis für eine Übernachtung bei 8 €)!
Prinzip 7
Es wird kein Essen angeboten, aber es kann im Quartier heißes Wasser hergestellt werden. Hungrige suchen bitte das
Gasthaus Kleinliebenau auf (Montag in der Nebensaison Ruhetag) oder gehen bis zum Campingplatz zur Gaststätte
"Seeblick" weiter.
Prinzip 8
In der Pilgerherberge darf nicht geraucht werden!
Prinzip 9
Es liegt ein Gästebuch aus, in das sich die Pilger mit Kommentaren, Datum und/oder Namen eintragen sollten. So wird
ein Stück lebendiger Historie geschrieben und es lässt sich eine Tradition nachvollziehen. Der Eintrag der
Heimatadresse ist nicht zwingend, erweist sich jedoch als praktisch, wenn z.B. der Pilger etwas Wichtiges liegen lässt
und ihm darüber eine Information zugehen soll.
Prinzip 10
Auf Anfrage bei den Herbergsbetreuern kann die Rittergutskirche selbstverständlich besichtigt oder auch zur
Andacht genutzt werden.