Patronat zu vergeben!

Ende März gründete der Kultur- und Pilgerverein die Förder-Stiftung Kulturdenkmal Rittergutskirche Kleinliebenau. Unser Wille ist es, die Rittergutskirche für die Zukunft zu bewahren, sie in eine Besitzerschaft zu überführen, welche an kein menschliches Leben gebunden ist.

Die nun gegründete unselbstständige Stiftung ist der erste Schritt auf diesem Weg. Jetzt können wir Stiftungsmittel sammeln, um die selbstständige Stiftung zu gründen. Mit einem Stiftungskapital von 40.000 € erhält die unselbstständige Stiftung die Selbstständigkeit und wird durch das Land Sachsen als solche anerkannt. Sie gilt damit als „natürliche Person“ und kann ordentlicher Besitzer der Rittergutskirche werden. Ab diesem Zeitpunkt können keine (erbrechtlichen) Ansprüche auf Objekt und Grundstück erhoben werden. Damit wäre die Rittergutskirche auf lange bzw. unbegrenzte Zeit als ein gemeinnütziger öffentlicher Ort und Raum geschützt.

Spenden können in jeder Höhe gegeben werden. Allen Stiftern wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Ab einer Spende von 250 € (Firmen ab 1.000 €) wird aus der Spende eine Zustiftung und man gehört zur Stifterversammlung. Ab einer Zustiftung von 5.000 € verleiht der Kultur- und Pilgerverein den Titel „Patron/Patronin der Rittergutskirche zu Kleinliebenau“. Diese Patrone, welche mit ihrer Zustiftung sich besonders um die zukünftige Sicherung der Kirche bemühen, werden mit einer persönlichen Inschrift auf der ehemaligen Patronatsloge und einer besonderen Urkunde gewürdigt.

Mehr erfahren Sie dazu auf unserer Seite zur Stiftung.

An dieser Stelle einen herzlichen Dank an Christine Schmerwitz! Frau Schmerwitz hat sich als Erste für die Übernahme des Patronates entschieden.

Übrigens: Das Heiligenpatronat über die Kleinliebenauer Kirche haben Katharina von Alexandrien, Ägypten (287 – 305 n. Chr.) und Nikolaus von Myra, Türkei (270 – 343 n. Chr.) inne.

Henrik Mroska